Eine Umfrage des Deutschen Baugerichtstages im Frühjahr 2007 hat einen hohen Bedarf außergerichtlicher Streitlösungsverfahren im Privaten Bau- und Architektenrecht aufgezeigt. Die Ergebnisse bestätigen, was man schon längst weiß: Eine große Unzufriedenheit der Prozeßparteien mit der Bewältigung von Bauprozessen durch staatliche Gerichte. Fast 70 % der Auftragnehmer und rund 63 % der Auftraggeber verbinden insgesamt negative Erfahrungen mit der Entscheidung von Baustreitigkeiten durch staatliche Gerichte. Dauer und Kosten des Rechtsstreites sowie der interne Aufwand der Prozeßvorbereitung sind die Hauptkritikpunkte. Die von Baubeteiligten angeführten Nachteile werden durch eine vorab vereinbarte (Mediationsklausel) oder ad hoc eingeleitete Baumediation vermieden.
I. Baumediation im konkreten Konfliktfall:
Hauptursache von Baukonflikten
Als typische Problemzonen bei Bauprojekten sind folgende Gesichtspunkte zu nennen:- Bauprojekte sind komplex.
- Es gibt eine hohe Anzahl von Projektbeteiligten.
- Verträge und Ausschreibungsunterlagen sind häufig lückenhaft und unklar.
- Termine und Fristen sind zu kurz bemessen.
- Sachzwänge, Befindlichkeiten und unterschiedliches Verständnis der Bauaufgabe fließen ein.
- Bauherren vergeben Leistungen an den vermeintlich günstigsten Bieter mit der Folge zahlreicher Nachträge.
- Widerstreit zwischen Wirtschaftlichkeit und künstlerischem Anspruch des Architekten.
I. Baumediation im konkreten Konfliktfall:
- wegen Vergütung und Honorar
- wegen Haftung und Mängel
- Leistungsbestimmungen bei unklar streitigen Vertragsauslegung
- Urheberrechten von Architekten
- Konflikte bei Ausscheiden von Gesellschaftern aus Architektur- oder Ingenieurbüros
- Abschließende Vereinbarung ohne Prozeß- und Rechtsmittelinstanz
- Kostengünstige, dauerhafte und umfassende Konfliktlösung
- Berücksichtigung der Beziehungsebene (Handwerkerehre, Anerkennung wechselseitiger Bemühungen, Aufwendungen und Sachzwänge)
- Aufrechterhaltung und Verfestigung von Geschäftsbeziehungen
- Nichtöffentliche, vertrauliche Atmosphäre zur Wahrung von Image und Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen
- Einbeziehung von Dritten als Konfliktbeteiligte (Subunternehmer, Versicherung, Bürgen etc.)
- Konflikte bei Bauvertragsschluß
- sich anbahnende Konflikte im Projektverlauf
- Vermittlung bei Zwischenlösungen
- Fairster Zugang zu einem Projekt für alle Beteiligten durch Interessenvermittlung im Rahmen der Vertragsgestaltung
- Erkennen und Lösen von projektbedrohenden Konflikten in Prüfphasen, um Bauzeitverlängerungen und dadurch bedingte Kostensteigerungen einzudämmen bzw. zu minimieren
- Verbessertes Beziehungsmanagement hinsichtlich der Schnittstellen bei unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Vielzahl von Baubeteiligten
- Unterstützung bei der Zielumsetzung und Zielvorgaben
